Vorsorgen! Mit der Betriebsrente gegen die Altersarmut

Die Rente ist sicher, und sie bleibt es auch - sie wird nur viel geringer sein als ursprünglich gedacht. Wer heute in seiner Altersversorgung ausschließlich auf die gesetzliche Rente setzt, riskiert, im Alter arm zu sein.

Die Versorgungslücke wird immer größer

Die drohende Altersarmut hat verschiedene Gründe. Einer darunter: In Deutschland zahlen nicht alle in einen gemeinsamen Topf ein wie etwa in Österreich. Dort sind die gesetzlichen Renten im Schnitt um fast 40 Prozent höher als bei uns, weil auch Selbständige und Beamte zur Solidargemeinschaft gehören und Beiträge leisten. Doch die eigentliche, weil nachhaltig wirkende Ursache liegt in der demografischen Entwicklung. Und an der kommt auch Österreich nicht vorbei. Hier wie da steigt die durchschnittliche Lebenserwartung stetig und mit ihr die Zahl der Rentenempfänger. Damit aber die Kosten nicht ähnlich stetig steigen und der Beitragssatz in zumutbarer Höhe bleibt, sorgen hierzulande schon seit 1978 zahlreiche sogenannte Rentenspargesetze für ein kontinuierlich sinkendes Rentenniveau. Mit dem Resultat, dass zwischen wachsenden Arbeitseinkommen und Altersrenten eine immer größere Kluft entsteht, die sogenannte Versorgungslücke. Eine Fehlentwicklung, die nicht mehr aufzuhalten ist und sich nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten fortsetzen wird.

Private Vorsorge: Das Kreuz mit der Niedrigzins-Politik

Wer also im Ruhestand finanziell angemessen versorgt sein will, kommt nicht drumrum, sich mit den zwei weiteren “Säulen” der Altersversorgung zu befassen, der privaten und der betrieblichen. Dabei wird sehr schnell klar, dass die private Vorsorge das eine oder andere Handicap nicht verleugnen kann. Sie kennt nur zwei Parteien, die einen Beitrag leisten, den Anleger und den Staat, der dazu Steuervorteile gewährt. (Die Betriebsrente dagegen hat deren drei bis vier, doch dazu später mehr.) Vor allem aber leidet die private Vorsorge unter der schon notorischen Niedrigzins-Politik der europäischen Zentralbank, die sichere Festgeld-Anlagen schlicht unrentabel macht. Der Garantiezins für neue Lebensversicherungen ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. Auf der anderen Seite ist die Alternative, Investition in Aktien, für viele zu aufwändig, zu nervtötend, zu spekulativ, zu riskant und damit nur eine suboptimale Lösung.

Die Betriebsrente: Mehr rausholen mit der Firma

Die Betriebsrente, im Fachjargon “betriebliche Altersversorgung” genannt (kurz: bAV), hat viele verschiedene Vorteile, aber einen ganz besonderen: Du bist nicht allein! Im Unterschied etwa zu einer rein privaten Alters­versorgung werden bAV-Verträge für eine ganze Gruppe von Arbeitnehmern abgeschlossen und sind daher in aller Regel kostengüns­tiger als für einzelne Kunden. Außerdem mit im Boot als Beitragszahler sind der Betrieb und Vater Staat. Das Lukrativste an der bAV aber ist, dass die Sparbeiträge von Steuern und Sozialabgaben befreit sind - und das lohnt sich richtig.

Anspruch auf eine betrieblich Altersversorgung mit staatlicher Förderung hat jeder Arbeitnehmer, egal wie groß oder klein seine Firma ist. Doch die Entscheidung, welche der möglichen Varianten in seinem Unternehmen zum Zuge kommt - Direktversicherung, Pensionskasse, Pensions­fonds, Unterstüt­zungs­kasse oder Pensions­zusage - trifft allein der Chef. Allerdings können Arbeitnehmer über den Betriebsrat Einfluss auf diese Entscheidung nehmen oder gar mit Hilfe ihrer Gewerkschaft die Betriebsrente und ihre konkrete Ausformung in den Tarifvertrag aufnehmen.

Flexibel und sicher ...

Selbst ein Jobwechsel kann der bAV nichts anhaben, denn es ist grundsätzlich möglich, die erworbenen Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen oder sie bei einer Kündigung zunächst einmal ruhen zu lassen. In der Regel ist also dafür gesorgt, dass sie nicht verlorengehen. Arbeitnehmer, die über eine Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds betrieblich gespart haben, können die Übertragung vom Ex- zum neuen Betrieb sogar per Rechtsanspruch durchsetzen. Und selbst im Fall einer Schieflage oder gar Insolvenz des Unternehmens oder des Anbieters ist die bAV gut abgesichert. Je nach Durch­führungsweg gibt es eine entsprechende Sicherungs­einrichtung, die in derartigen Notfällen einspringt und die Betriebs­renten auszahlt.

Kein Wunder also, dass die bAV immer mehr Zuspruch erhält. Die Verbreitung hat laut Alterssicherungsbericht 2016 seit der Rentenreform 2001 deutlich zugenommen: Die Zahl der aktiven Anwartschaften ist von 14,6 Mio. im Jahr 2001 auf 20,4 Mio. im Jahr 2015 deutlich gestiegen. Der Zuwachs beträgt rund 40 Prozent*. Und der Trend hält an.

*Alterssicherungsbericht 2016 der Bundesregierung

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