Ein weiterer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ist die Pensionskasse. Sie ist eine Versorgungseinrichtung ähnlich einer Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Der wesentliche Unterschied zur Direktversicherung: Der Arbeitnehmer selbst wird Mitglied der Versorgungseinrichtung. Die Beiträge leistet der Arbeitgeber, wobei sich auch der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung beteiligen kann.
Pensionskassen unterliegen strengen Anlagebeschränkungen. Im Gegensatz zum Pensionsfond können sie hier nur einen begrenzten Teil der Anlagemittel in Aktien investieren. So wird das Risiko minimiert, gleichzeitig werden aber auch die Gewinnmöglichkeiten eingeschränkt.