Pensionskasse

Ein weiterer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ist die Pensionskasse. Sie ist eine Versorgungseinrichtung ähnlich einer Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Der wesentliche Unterschied zur Direktversicherung: Der Arbeitnehmer selbst wird Mitglied der Versorgungseinrichtung. Die Beiträge leistet der Arbeitgeber, wobei sich auch der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung beteiligen kann.

Pensionskassen unterliegen strengen Anlagebeschränkungen. Im Gegensatz zum Pensionsfond können sie hier nur einen begrenzten Teil der Anlagemittel in Aktien investieren. So wird das Risiko minimiert, gleichzeitig werden aber auch die Gewinnmöglichkeiten eingeschränkt.

Über Penseo

Mit Penseo entwickeln wir eine digitale Lösung, die Vermittlern, Unternehmen und Arbeitnehmern endlich eine digitale und verständliche betriebliche Altersversorgung ermöglicht. Ganz einfach. Online.
bAV-Plattform für VermittlerbAV-Plattform für Unternehmen

Interessante Artikel

Wie beeinflusst die Einführung einer bAV das Tagesgeschäft eines Unternehmens?

Die Einführung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll es künftig auch kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) attraktiver machen, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Trotzdem müssen Sie dafür einen gewissen Verwaltungsaufwand in ihrem Tagesgeschäft einkalkulieren. Wie groß dieser ist, liegt an der Durchführungsart.

Artikel lesen

Wie führt ein Unternehmen die betriebliche Altersversorgung ein?

Seit Verabschiedung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Juni 2017 hat das Thema bAV an Aufmerksamkeit gewonnen. Mehr Vorteile und weniger Risiko für den Unternehmer – warum also nicht bei der Mitarbeiterwerbung den Wettbewerbsvorteil bAV in die Waagschale legen? Der Meinung sind auch die Rentenexperten. Sie raten allerdings: Nehmen Sie sich Zeit für das Thema und informieren Sie sich umfassend!

Artikel lesen

Ist eine betriebliche Altersversorgung für jedes Unternehmen Pflicht?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2018 soll es damit für jedes Unternehmen – egal ob klein oder groß – attraktiver sein, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Dabei setzt die Regierung weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit.

Artikel lesen