Versorgungseinrichtungen sind rechtlich selbständige Anstalten, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Funktionen übernehmen. Unternehmen kommen mit ihnen in der Lohnabrechnung in Berührung. Die Wahl der Versorgungseinrichtung hängt von der Art des jeweiligen Durchführungsweges ab. In der betrieblichen Altersversorgung werden fünf davon unterschieden: Direktversicherung, Pensionsfonds, Direktzusage, Pensionskasse und Unterstützungskasse.
Welche Versorgungseinrichtung für ein Unternehmen in Frage kommt, erfährt es beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer. Handwerksunternehmen wenden sich dagegen an ihre Handwerkskammer.