Fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es, eine davon ist die Unterstützungskasse. Sie ist eine selbständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen. Sie übernimmt für den Arbeitgeber die Verwaltungsprozesse bei der Durchführung der bAV wie die Rentnerverwaltung und die Überwachung der steuerlichen Grenzen. Der Arbeitgeber ist eines der Trägerunternehmen der Unterstützungskasse. Er führt die umgewandelten Gehaltsanteile des Arbeitnehmers der Unterstützungskasse zu.
Formal gewährt die Unterstützungskasse dem Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einspringen muss, wenn das
Kassenvermögen für die zugesagten Leistungen nicht ausreicht. Die Unterstützungskasse ist eine gute Ergänzung für bereits bestehende betriebliche Altersversorgungsverträge.