Einer der sechs Durchführungswege für die Betriebsrente in Deutschland ist die Direktversicherung. Dabei handelt es sich technisch um eine private Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Angestellten abschließt.
Versichert wird der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin und diese/r erhält später im Ruhestand (frühestens ab Alter 62) die Rente. Stirbt der/die Versicherte vorzeitig, dann werden die Beiträge und Zinsen an die Hinterbliebenen erstattet.
Zu einer Direktversicherung wird die beschriebene Rentenpolice durch den Abschluss des Vertrags über den Arbeitgeber. Dieser wird formal Versicherungsnehmer, zieht die Beiträge ab und überweist sie an den Versicherer.
Und weil die auf Sparbeiträge bei der Betriebsrente in der Regel keine Steuern und keine Sozialabgaben anfallen, werden "kosten" 100 Euro Sparbeitrag, die in die Betriebsrente fließen, unterm Strich beim Single nur noch gut 50 Euro Nettoabzug.
Wechseln Beschäftigte ihren Arbeitgeber, können sie ihre Direktversicherung meistens zur neuen Firma mitnehmen oder privat weiterführen.