Eine Versorgungsordnung konkretisiert die arbeitsrechtlichen Vorgaben zur betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Regel wird sie in einer Anlage zum Arbeitsvertrag fixiert. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, wird die Versorgungsordnung durch eine kollektiv wirkende Betriebsvereinbarung geregelt.
Für Arbeitgeber ist eine Versorgungsordnung wichtig, um Haftungsrisiken bei der Altersvorsorge auszuschließen. Denn das Betriebsrentengesetz und die meisten Tarifverträge regeln lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen. Erst in den Versorgungsordnungen werden diese dann konkret ausgestaltet.