Die Garantierente der betriebliche Altersvorsorge Sparern in der Betriebsrente in Mindesthöhe zu. Bisher gilt bei der betrieblichen Altersversorgung der Grundsatz:
Betriebsrente = Arbeitlohn
Das meint, dass Betriebsrenten immer in einem festen, äquivalenten Verhältnis zum Beitrag stehen müssen. Die wurde mit der Garantierente zum Ausdruck gebracht. Im Falle etwaiger Lücken bei der Rente musste der Arbeititgeber einspringen und notfalls nachzahlen.
Abweichung beim Sozialpartnermodell seit 2018
Mit dem 2018 eingeführten Sozialpartnermodell (und nur hier!) gilt die so genannte Beitragsgarantie oder für den Chef: "pay and forget".
Das bedeutet: Hat der Arbeitgeber die Spargelder der Beschäftigten für die Betriebsrente bezahlt, haftet er künftig nicht mehr für die Höhe der Rente. Stattdessen wird den Beschäftigten nun eine so genannte Zielrente mitgeteilt.
Der Hintergrund für das "aufweichen" der Rentengarantie liegt im Kapitalanlageprozess. Der Höhe nach garantierte Renten sind teuer. Sie kosten große Beitragsanteile der Sparer, so dass für die freie Kapitalanlage und eine Chance auf Zinsen kaum Beitragsteile übrig bleiben.