Jede/r Arbeitnehmer/in hat das Recht auf Entgeltumwandlung und kann aus dem Bruttogehalt pro Jahr bis zu 8% Prozent in eine Betriebsrente umwandeln.
Bietet die Firma weder eine Pensionskasse, noch einen Pensionsfonds als Durchführungsweg an, muss sie ihren Beschäftigten mindestens eine Direktversicherung anbieten.
Die Sparbeiträge sind steuer- und abgabenfrei. Dadurch können etwa Singles "zum halben Preis" sparen (Paare sparen etwas weniger, wegen des geringeren Steuersatzes). Zum Beispiel:
100 Euro im Monat gehen in die Betriebsrente, aber das Nettogehalt sinkt nur um 50 Euro.
Es gelten Höchstgrenzen:
Steuerfreiheit der Beiträge
Bei der Entgeltumwandlung können monatlich bis zu 536 Euro* des Bruttolohns in Betriebsrente steuerfrei umwandeln.
Sozialabgabenfreiheit der Beiträge
Bis zu einem Umwandlungsbetrag von 268 Euro pro Monat werden auf den Sparbeitrag auch keine Sozialabgaben fällig.
* das sind 8% des monatlichen Höchstbeitrags der Beitragsbemessungsgrenze West für die gesetzliche Rentenversicherung (6.700 Euro).
** das sind 4% der BBG